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Bund Naturschutz fordert Planfeststellungsverfahren für Riedstraße

Der Bund Naturschutz (BN) hat bei der Regierung von Schwaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Planung zum Ausbau der Ortsverbindungsstraße zwischen Donaumünster und Pfaffenhofen beantragt. Die Naturschützer begründen ihr Ansinnen unter anderem damit, dass die Straße zu einem Zubringer für die B16 ausgebaut werden soll und der Naturschutzverband nicht ausreichend beteiligt worden sei.

13.09.2017

„Wir gehen davon aus, dass für den geplanten Ausbau der Ortsverbindungsstraße zwischen Donaumünster und Pfaffenhofen ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist“, erklärte der Dillinger BN-Kreisvorsitzende Dieter Leippert. Denn die Planung zeige eindeutig, dass es sich nicht um den angeblichen Ausbau einer Ortsverbindungsstraße, sondern um die Herstellung einer Kreisstraße handle. Es sei auch allgemein bekannt, dass die Straße nach dem Ausbau von den Landkreisen Dillingen und Donauwörth übernommen und zur Kreisstraße aufgestuft werden solle.

Hierdurch würde die Straße jedoch eine besondere verkehrliche Bedeutung erhalten, weil sie die Kreisstraße 23 mit der Bundesstraße B16 verbinde und somit zwangsläufig als Bundesfernstraßen-Zubringer genutzt würde. Zudem schließe sich durch den Straßenbau im Ried die bestehende Lücke zwischen den Staatsstraßen St2027 und St2221. Deshalb müsse nach den Vorgaben des Bayrischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) der Plan für dieses Straßebauvorhaben festgestellt werden.

“Eine Kreisstraße als angebliche Ortsverbindungsstraße zu bauen, ist kein schlechter Trick“, erläuterte der Donauwörther BN-Kreisvorsitzende Alexander Helber. Denn hierdurch könne ein Planfeststellungsverfahren vermieden und folglich der Rechtsschutz der Bürger sowie staatlich anerkannter Naturschutzverbände ausgehebelt werden. Dies zeige das Verfahren zur geplanten Kreisstraße zwischen Pfaffenhofen und Donaumünster deutlich. Obwohl durch die Höherstufung zur Kreisstraße eine erhebliche Verkehrszunahme zu erwarten sei, würden die betroffenen Bürger von Rettingen auf die Planung weder einwirken noch sich gegen das Vorhaben zur Wehr setzen können.

Nicht anders erginge es dem BN. Lediglich zum Vorentwurf der Planung habe er die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. „Offensichtlich hat den Verantwortlichen unsere Position zu dem Straßenbauvorhaben nicht gefallen“, so Leippert weiter. Denn fortan sei man von den Gemeinden Buttenwiesen und Tapfheim an der weiteren Planung nicht mehr beteiligt worden. Nicht einmal die sonst übliche mündliche Erörterung seiner Bedenken zur Vorentwurfsplanung sei dem BN ermöglicht worden. Deshalb verwundere es auch nicht, dass die naturschutzfachlich begründeten Einwendungen des BN in der weiteren Planung weitestgehend nicht berücksichtigt worden seien.

„Für uns ist dies jedoch keine Lappalie. Denn das Donauried ist einer der wertvollsten Naturräume Bayerns, den wir verteidigen werden“, so Leippert.