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Kreisstraße durchs Ried von langer Hand geplant

Bund Naturschutz nennt Vorwürfe absurd und verweist auf die Fakten

 

20.09.2017

Der Bund Naturschutz (BN) weist die Kritik seitens Herrn Bürgermeister Kaltner und der Journalistin Stauch zu seinem Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der Ortsverbindungsstraße (OV) zwischen Donaumünster und Pfaffenhofen als absurd zurück. Denn der BN habe nicht die Absicht, den Ausbau der OV zur verhindern. Er fordere lediglich einen moderaten, ortsverbindungsstraßentypischen Ausbau, der den Charakter der Riedstraße weitestgehend erhält, und lehne den geplanten Neubau einer Kreisstraße ab. Dies sei zum Schutz des Donauriedes unerlässlich.

„Die Vorwürfe und Unterstellungen gegenüber dem BN sind völlig absurd“, erklärte BN-Kreisvorsitzender Dieter Leippert. Denn in der Stellungnahme zum Planvorentwurf des Straßenbauvorhabens komme zweifelsfrei zum Ausdruck, dass der BN den Ausbau der OV zwischen Pfaffenhofen und Donaumünster nicht grundsätzlich ablehne. Jedoch sei er gegen den Ausbau der bestehenden Riedstraße zur Kreisstraße, wie es die Planung vorsehe.

„Wer etwas anderes behauptet, kennt entweder die Fakten nicht oder will etwas schönreden“, so Leippert weiter. Die Riedstraße solle für die Leistungsstufe 4 (LS) entsprechend den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) ausgebaut werden. Dies sei das typische Planungsmerkmal von Kreisstraßen im ländlichen Raum und sehe eine Fahrbahnbreite von 6 m vor. Ortsverbindungsstraßen hingegen würden sich in der Regel an der LS 5 orientieren, die eine Ausbaubreite von 5 m bis 5,50 m vorsehe.

Des weiteren hätten die Gemeinderäte von Buttenwiesen und Tapfheim bereits 2009 die Aufstufung zur Kreisstraße bei den Landkreisen Dillingen und Donau-Ries beantragt. Diesem Ansinnen habe der Kreistag des Landkreises Donau-Ries bereits 2009 zugestimmt. Zwar habe der Kreistag des Landkreises Dillingen bisher noch nicht darüber entschieden, doch für den BN sei dies nicht beruhigend. Denn laut einem Schreiben der Regierung von Schwaben vom 23. August 2017, das dem BN vorliege, würde die Bezirksregierung die Aufstufung notfalls anordnen. „Somit gibt es keinen Zweifel, dass hier eine Kreisstraße gebaut werden soll, die aufgrund der vorgesehenen verkehrlichen Bedeutung und der naturräumlichen Gegebenheiten planfestgestellt werden muss“, so Leippert.

Das vom BN geforderte Planfeststellungsverfahren sei grundsätzlich kein Mittel zur Verhinderung einer Straße. Jedoch erwarte der BN, dass er hierdurch auf die naturschutzfachlich erforderliche Optimierung der Planung effektiver erwirken könne. Außerdem mache es das Planungsverfahren transparent und eröffne den Bürgern die Möglichkeit, sich einzubringen. „Transparenz und Beteiligung der Bürger sind Merkmale der Demokratie. Deshalb ist der Vorwurf von Herrn Kaltner, dass der BN sich undemokratisch verhalte, völliger Unsinn“, so Leippert.