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Pressemitteilung: Keine dauerhaften Wildzäune um Bayerns Wälder

Freies Betretungsrecht der Natur gestärkt: Keine dauerhaften Wildzäune um Bayerns Wälder

19.10.2021

Seit 2008 stritten der BN und ein Privatkläger um den Oettinger Wildschutzzaun, ein Präzedenzfall für ganz Bayern. Jetzt ist klar: Der über 10 km lange letzte Teil des Zauns muss weg.

Der „Oettinger Wildschutzzaun“ gilt als Präzedenzfall für die Missachtung des in der Bayerischen Verfassung verankerten „Freien Betretungsrechts der Natur“. Außerdem wurde an diesem Fall in den Landkreisen Donau‐Ries und Ansbach die Frage geklärt, ob Bayerns Wälder dauerhaft mit sog. Wildschutzzäunen bzw. Elektrozäunen eingezäunt werden dürfen und damit faktisch Wildparks ohne eine entsprechende Schalenwildregulierung entstehen  dürfen. Der ursprünglich ca. 45 Kilometer lange Zaun hatte fast den gesamten Oettinger Forst eingezäunt.

Nachdem die Elektrozäune nach Urteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach und des Verwaltungsgerichts Augsburg schon seit 2017 abgebaut werden mussten, muss nun auch der ca. 10,4 km lange, 1,20 m hohe fest installierte Zaun auf Donau-Rieser Flur abgebaut werden (siehe Bilder anbei). Der BUND Naturschutz (BN) hat den Donau‐Rieser Landrat Stefan Rößle aufgefordert, umgehend eine Abbauverfügung für den dortigen Schwarzwild-Abwehrzaun vorzunehmen. „Um die Wildschäden in der Landwirtschaft zu beheben, ist eine Ursachenbekämpfung geboten. Dazu gehört eine sofortige Einstellung jeglicher unsachgemäßer Zufütterung, die die Zuwachsquoten beim Schwarzwild noch weiter erhöht. Zudem muss das Schwarzwild effizient mit dem Ziel bejagt werden, den stark überhöhten Bestand zu reduzieren“, so der BN Landesbeauftragte Martin Geilhufe.

„Endlich kann der Wald, wie es in der Bayerischen Verfassung vorgesehen ist, wieder von jedem ungehindert betreten werden. Nach Abbau des festen Zauns können aber auch größere wildlebende Säugtiere wieder besser in und aus dem Wald gelangen“, sagt Alexander Helber, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Donau-Ries.

Der bayerische Verwaltungsgerichthof hat den Antrag auf Berufung des Waldbesitzers und Zaunerbauers mit einem Urteil im Juli 2021 zurückgewiesen. Der BN hat beim Landratsamt jetzt einen Rückbauantrag gestellt. Geklagt hatte eine Privatperson, nachdem dem BUND Naturschutz kein Klagerecht eingeräumt wurde.

Für Rückfragen:
    Thomas Frey
    BN-Regionalreferent für Schwaben
    089 548298-64
    0160-95501313
    thomas.frey@bund-naturschutz.de