Gehölzschnitt: So geht es richtig
Alexander Helber, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe, begrüßte als Referenten Kreisfachberater Paul Buß vom Landratsamt und leitete den Vortrag vor rund einhundert Zuhörern mit einigen Bildern von Negativbeispielen ein.
Paul Buß ging zunächst auf einige rechtlichen Grundlagen ein. So ist ein Gehölz-Rückschnitt laut Naturschutzgesetz nur in der Zeit vom ersten Oktober bis Ende Februar zulässig. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind immer zulässig. Wenn jedoch Lebensräume von Tieren betroffen sein könnten, sollte man sich vorab bei der Unteren Naturschutzbehörde erkundigen: Insbesondere bei geschützten Tier- und Pflanzenarten gelten nämlich weitere, noch strengere Vorschriften.
In seinem Vortrag erläuterte der Fachmann, dass beim Kauf von Gehölzen auf gute Qualität geachtet werden muss. Bei Obstbäumen betrifft dies auch die passende Unterlage. Zudem müssen für ein gutes Wachstum die Standortbedingungen berücksichtigt werden, um in puncto Wasser- und Nährstoffversorgung eine geeignete Baumart zu finden.
Weiterhin ist es wichtig, schon bei der Pflanzung zu bedenken, wie groß und wie hoch der Baum werden kann. Denn es gilt genügend Abstand zu Straße und Gebäuden einzuhalten. Die Beachtung dieser Punkte erspart Folgekosten und sorgt dafür, dass der Baum sich gut entwickeln und erhalten werden kann.
Nach erfolgter Pflanzung ist in den folgenden zehn bis 15 Jahren die Pflege des Jungbaums erforderlich, um eine gute Baum- und Kronenstruktur zu erhalten. Anhand von Bildern erläuterte Buß anschaulich, wie stärkere Äste richtig abgesägt werden. Zunächst sollte der Ast bis zur Hälfte von unten eingeschnitten und in einem zweiten Schnitt von oben durchgeschnitten werden, so dass der Ast abbricht. Anschließend wird der verbliebene „Stummel“ direkt am Astring abgesägt, was zu einer schnelleren Wundheilung beiträgt. Die Schnittführung sollte dabei so erfolgen, dass dem Baum das weitere Wachstum quasi vorgegeben wird.
Aus der Praxis kann der Fachmann berichten, dass zu große Schnittwunden oder jahrelang fehlende Pflege später große Probleme bereiten können. Der Schnitt nach dem sog. „niederländischen Konzept“ (ein bis zwei Äste pro Jahr, keine großen Schnitt- oder Risswunden) erspart viele Kosten und ist wirtschaftlicher.
Bei Einzelsträuchern ist das Ableiten auf Knospen eine wichtige Schneideregel. Ziel ist dabei die Förderung von jungen Trieben und die Erziehung hin zu einer kompakten Wuchsform. Der richtige Schnittzeitpunkt hängt bei Sträuchern dabei von der Zeit der Blüte ab. So ist der beste Zeitpunkt für die Einkürzung von Sommerblühern im Januar bis März, während bei Frühlingsblühern bereits im Winter ausgelichtet werden muss. Eine Ausnahme sind immergrüne Gehölze, die laut dem Fachberater nur wenig geschnitten werden müssen.
Bei Wildhecken ist laut dem Fachberater alle zehn Jahre ein Pflegeschnitt erforderlich, damit die Gehölze nicht überaltern. Lange Hecken sollten abschnittsweise auf Stock gesetzt werden. Dies bedeutet, dass mehrere Teilbereiche – insgesamt maximal ein Drittel der Gesamthecke - bis knapp über dem Boden gekürzt werden. Mulchgeräte eignen sich grundsätzlich nicht für den Gehölzschnitt, da die Schnittflächen durch das Mulchen unnötig groß und ausgefranst werden, was zu einer Schwächung der Pflanzen führt.
Abschließend ging Paul Buß auf den Rückschnitt von Obstbäumen ein: Dieser erleichtert aufgrund der lichteren Krone nicht nur die Ernte, sondern fördert auch einen höheren Ertrag und qualitativ hochwertigeres Obst. Der Fachmann bot Kommunen an, Praxiskurse vor Ort durchzuführen und auch beratend zu unterstützen, um in den Gemeinden beispielgebend vorangehen zu können.