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Umweltschadensantrag und Strafanzeige wegen Zerstörung eines Orchideenstandorts des streng geschützten Frauenschuhs

Wie im Frühjahr bereits berichtet, hat der BUND die Zerstörung eines Standorts mit über 100 Orchideen des seltenen Frauenschuhs bei Oberndorf beim Landratsamt Donau-Ries angezeigt. Der Standort wurde flächig mit Glyphosat abgespritzt und größtenteils zerstört.

03.12.2022

Nun stellt der BUND Naturschutz offiziell einen Antrag auf Sanierung nach dem Umweltschadensgesetz bei der Regierung von Schwaben. Demnach soll der Verursacher, gleichzeitig Eigentümer und Bewirtschafter der betroffenen Fläche, behördlich verpflichtet werden, den von ihm verursachten Umweltschaden zu sanieren. Der Behörde in Augsburg wird dabei vorgeschlagen, die Bestandsfläche des geschützten Frauenschuhs auf den betreffenden Grundstücken wiederherzustellen zu lassen. Insbesondere sind alle waldbaulichen Maßnahmen, die eine weitere Verschlechterung bedeuten könnten, zu unterlassen. Vielmehr wird eine Optimierung des bestehenden Standorts vorgeschlagen.

Gleichzeitig soll der Verursacher und Eigentümer verpflichtet werden,  als Ausgleich auf einem naheliegenden Standort den dortigen Bestand des Frauenschuhs, der auf einem anderen Grundstück liegt, so weit aufwerten zu lassen, bis die Anzahl der zerstörten 100 Exemplare auf dieser Ersatzflächen zusätzlich nachgewiesen ist.

Außerdem soll für die Wiederherstellung auf dem alten Standort als auch für den Ausgleich auf einem anderen Grundstück über mehrere Jahre ein Monitoring durchgeführt werden, um den Erfolg der Maßnahme zu überprüfen.

Bis zur Ausbildung von Blüten kann es sechs bis 10 Jahre dauern, bis aus dem staubfeinen Samen dann Keimlinge und blühfähige Exemplare entstehen. Außerdem ist der Frauenschuh bei dieser Entwicklung von bestimmten unterirdischen Pilzgeflechten im Boden abhängig. Diese extrem lange Entwicklungsphase macht den Erhalt vorhandener Standorte so wichtig und Neubegründungen extrem schwierig.

Der Frauenschuh ist europarechtlich in der FFH-Richtlinie und nach dem Bundesnaturschutzgesetz daher streng geschützt und in einem günstigen Erhaltungszustand zu stabilisieren.

Darüber hinaus hat der BUND Naturschutz  bei der Staatsanwaltschaft in Augsburg eine Strafanzeige gestellt. Über den Stand des Ermittlungsverfahrens und der Einleitung eines Strafverfahrens wurde der BUND bisher noch nicht informiert.