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Vogel gefunden – was tun?

Vermeintlich verlassene Jungvögel sollte man in den meisten Fällen in Ruhe lassen. BN gibt Tipps, wie man sich verhalten soll.

07.05.2024

Jetzt kann man sie überall beobachten: Vogelkinder! Sie hüpfen durch die Büsche und am Boden entlang und warten darauf, von den Eltern gefüttert zu werden. „Manchmal sieht das so aus, als ob die Jungvögel Hilfe brauchen würden - vor allem, wenn sie sich nicht von der Stelle bewegen. Doch das ist nicht immer richtig“, erklärt Alexander Helber von der BN-Kreisgruppe Donau-Ries.

Zuerst muss geklärt werden, ob der kleine Vogel – ein sogenannter Nestling - möglicherweise aus dem Nest gefallen ist. Denn in diesem Jungvogel-Stadium benötigen die Tiere unsere Hilfe, da sie alleine noch nicht überlebensfähig sind. Der wichtigste Unterschied zwischen einem Nestling und einem Ästling ist, dass Nestlinge noch kein vollständiges Federkleid besitzen und im Gegensatz zu Ästlingen nicht auf den eigenen Füßen stehen, sondern auf ihrem gesamten unteren Beinabschnitt sitzen. „Wenn das Nest in der Nähe ist, kann man diese herausgefallenen Vögel einfach vorsichtig zurücksetzen, die Eltern stören sich nicht daran“, so der Vorsitzende.

Anders sieht es bei flüggen Jungvögeln am Boden aus, erkennbar am vollständigen Gefieder. Diese Vögel sollte man in den meisten Fällen in Ruhe lassen. In der Regel werden sie von den Eltern am Boden versorgt oder durch bestimmte Rufe zum Fliegen animiert. Droht dem flüggen Jungvogel aber unmittelbar Gefahr - etwa durch Katzen oder den Straßenverkehr - kann man den Vogel an einen geschützten Ort beispielsweise in eine dichte Hecke setzen. Der Ort sollte aber unbedingt in der Nähe des Fundortes sein. Die Vogeleltern beobachten die Situation genau und finden ihren Nachwuchs wieder.

Um offensichtlich verletzte Vögel sollte man sich in jedem Fall kümmern. Diese sollten vorsichtig aufgelesen und zu einem Tierarzt gebracht werden -beispielsweise in einem Karton mit Handtuch darin.

Wichtiger Hinweis: Während der Vogelbrutzeit vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder zu beseitigen. Viele Vögel haben hier Nester gebaut und versorgen ihre Jungen. Erlaub ist nur der schonende Schnitt. Lassen sich bestimmte Arbeiten, wie schonende Formschnitte, nicht aufschieben, sollte die Hecke unbedingt zuvor nach Nestern und Jungtieren abgesucht werden.

Für Rückfragen:

BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Donau-Ries

Geschäftsstelle 0906-23 638 (Di und Do 9-12Uhr)